Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins “FLINTA*stisch”
- 1 Zweck Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für die verschiedenen Mitgliedsarten des Vereins FLINTA*stisch.
- 2 Mitgliedsbeiträge (1) Die jährlichen Beiträge betragen:
- a) Jugendmitglieder (unter 18 Jahren): mindestens 12 € pro Jahr (1 € pro Monat)
- b) Ordentliche Mitglieder: mindestens 60 € pro Jahr (5 € pro Monat)
- c) Fördermitglieder: mindestens 120 € pro Jahr (10 € pro Monat)
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- 3 Fälligkeit (1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. (2) Bei Neueintritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig fällig. (3) Auf Antrag können Ratenzahlungen (quartalsweise oder halbjährlich) vereinbart werden. (4) Über Anträge auf Ratenzahlungen entscheidet der Vorstand.
- 4 Zahlungsweise (1) Der Beitrag ist per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
- 5 Änderungen der Beitragsordnung (1) Änderungen der Beitragsordnung können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. (2) Anpassungen der Beitragshöhen werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt und treten im Folgejahr in Kraft.
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.06.2025 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.