Satzung, Beitragsordnung und Anlagen
Satzung des Vereins “FLINTA*stisch”
Präambel
Der Verein “FLINTA*stisch” verfolgt das Ziel, FLINTA*-Personen in der Brettspielszene zu stärken, indem er einen diskriminierungssensiblen Raum für gemeinsames Spielen, kreatives Arbeiten und Vernetzung schafft. Der Verein setzt sich für mehr intersektionale Diversität in der Brettspielszene ein und fördert die Entwicklung von Brettspielen durch FLINTA*-Personen.
FLINTA* bedeutet im Zusammenhang dieser Satzung: Frauen, Lesben, Intergeschlechtliche Menschen, nichtbinäre Menschen, trans Menschen und agender Menschen. Das Sternchen schließt auch alle anderen Menschen ein, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität von patriarchalen, misogynen und heteronormativen Strukturen benachteiligt und/oder diskriminiert werden.
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung der Genderstern (*) verwendet, um alle Geschlechter zu inkludieren und geschlechtsdiverse Identitäten sichtbar zu machen. Diese Schreibweise ist als geschlechtsneutrale Form zu verstehen und hat keine Auswirkung auf die rechtliche Eindeutigkeit der Regelungen.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Mit der am 09. Juni 2025 abgehaltenen Gründungsversammlung haben die Gründeunsgmitglieder beschlossen, einen Verein zu gründen.
(2) Der Verein führt den Namen „FLINTA*stisch“.
(3) Der Vereinsname soll ins Vereinsregister eingetragen werden und nach Eintragung den Namenszusatz “eingetragener Verein” bzw. “e.V.” führen.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Unterstützung von Gleichstellung und Inklusion. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- a) Organisation von regelmäßigen Brettspieltagen und -abenden in einem diskriminierungssensiblen Raum,
- b) Durchführung von Workshops für FLINTA*s zu Brettspielentwicklung, Illustration und Vermarktung,
- c) Durchführung von Schulungen für Unternehmen der Brettspielbranche zu Antidiskriminierung, Diversität und intersektionalem queerinklusivem Feminismus,
- d) Vernetzung von FLINTA*-Personen mit Verlagen und anderen Akteur*innen der Brettspielbranche,
- e) Entwicklung und Veröffentlichung eigener Brettspiele,
- f) Bildungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diversität und Gleichstellung.
3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Der Verein unterscheidet folgende Mitgliedsarten:
- a) Ordentliche Mitglieder: Natürliche Personen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen und volle Rechte und Pflichten haben, einschließlich Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Ordentliche Mitglieder können nur Personen werden, die sich selbst als FLINTA* identifizieren.
- b) Fördermitglieder: Natürliche oder juristische Personen, die den Verein finanziell unterstützen, jedoch keine aktiven Rechte und Pflichten im Vereinsleben haben. Sie besitzen kein Stimmrecht.
- c) Ehrenmitglieder: Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Sie werden durch die Mitgliederversammlung ernannt und sind von der Beitragspflicht befreit. Ehrenmitglieder besitzen Stimmrecht.
- d) Jugendmitglieder: Mitglieder unter 18 Jahren. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag, besitzen jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jugendmitglieder können nur Personen werden, die sich selbst als FLINTA* identifizieren.
(2) Probezeit: Jedes Mitglied muss eine sechsmonatige Probezeit absolvieren. Während dieser Zeit gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ordentliche Mitglieder, mit Ausnahme des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung.
(3) Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand durch informelle Einzelentscheidung über die endgültige Aufnahme als ordentliches Mitglied. Eine Begründung der Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Begründung kann innerhalb von 14 Tagen durch das Probemitglied Widerspruch eingelegt werden.
(4) Die Gründungsmitglieder sind ausgenommen von der Probezeit.
(5) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich in digitaler oder Papierform zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Bei Auflösung, Liquidation, Austritt oder Ausschluss einer juristischen Person als Mitglied erlischt ihre Mitgliedschaft im Verein.
(7) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
(8) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es erheblich gegen die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
(9) Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet, wenn die Mitgliedschaft beendet wurde.
5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Angebote zu nutzen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern und die Beiträge pünktlich zu zahlen.
(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Code of Conduct des Vereins anzuerkennen.
6 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die genaue Höhe, Staffelungen und Zahlungsmodalitäten werden in einer Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
(2) Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beiträge ganz oder teilweise jeweils für ein Jahr erlassen.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
der Vorstand,
die Mitgliederversammlung.
8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Er setzt sich zusammen aus:
- a) der*dem ersten Vorsitzenden,
- b) der*dem zweiten Vorsitzenden,
und bis zu drei weiteren Personen mit festgelegten oder vom Vorstand zugewiesenen Aufgaben.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
(4) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
9 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, auch in elektronischer Form durch z.B. E-Mail, durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung.
(4) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- a) die Wahl und Abberufung des Vorstands,
- b) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
- c) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- d) Satzungsänderungen,
- e) Änderungen im Code of Conduct,
- f) die Auflösung des Vereins.
(5) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
(6) Stimmengleichheit: Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der*des Vorsitzenden. Sollte die*der Vorsitzende abwesend sein, übernimmt die*der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgabe.
10 Protokollierung
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der*dem Vorsitzenden und der*dem Protokollführer*in zu unterzeichnen ist.
11 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierfür ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 dieser Satzung zu verwenden hat. Die Mitgliederversammlung beschließt, welche Körperschaft das Vermögen erhält.
12 Anlagen der Satzung
(1) Die Mitgliederversammlung kann Leitlinien, Ordnungen und Grundsätze als Anlagen zur Satzung beschließen. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung im engeren Sinne und haben keine Auswirkungen auf die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit.
13 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 09.06.2025 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Beitragsordnung des Vereins “FLINTA*stisch”
- 1 Zweck Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für die verschiedenen Mitgliedsarten des Vereins FLINTA*stisch.
- 2 Mitgliedsbeiträge (1) Die jährlichen Beiträge betragen:
- a) Jugendmitglieder (unter 18 Jahren): mindestens 12 € pro Jahr (1 € pro Monat)
- b) Ordentliche Mitglieder: mindestens 60 € pro Jahr (5 € pro Monat)
- c) Fördermitglieder: mindestens 120 € pro Jahr (10 € pro Monat)
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- 3 Fälligkeit (1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. (2) Bei Neueintritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig fällig. (3) Auf Antrag können Ratenzahlungen (quartalsweise oder halbjährlich) vereinbart werden. (4) Über Anträge auf Ratenzahlungen entscheidet der Vorstand.
- 4 Zahlungsweise (1) Der Beitrag ist per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
- 5 Änderungen der Beitragsordnung (1) Änderungen der Beitragsordnung können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. (2) Anpassungen der Beitragshöhen werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt und treten im Folgejahr in Kraft.
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.06.2025 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlage zur Satzung: Leitlinie für nachhaltiges Handeln im Verein „FLINTA*stisch“
Präambel
Der Verein „FLINTA*stisch“ versteht Nachhaltigkeit als einen zentralen Wert, der das solidarische, diskriminierungssensible und verantwortungsvolle Handeln seiner Mitglieder prägt. Diese Leitlinie dient als Orientierungshilfe für Mitglieder, den Vorstand und Kooperationspartner*innen, um ökologische, soziale und gerechte Entscheidungen in allen Vereinsbereichen zu fördern. Sie ist kein Bestandteil der Satzung, sondern als freiwillige Selbstverpflichtung zu verstehen.
- Umweltfreundliche Veranstaltungsplanung
Der Verein achtet bei Veranstaltungen besonders auf:
- die Vermeidung von Abfall, insbesondere Einwegprodukten,
- die Verwendung von wiederverwendbaren, recycelbaren oder ressourcenschonenden Materialien,
- energieeffiziente Räumlichkeiten und Technik.
- Nachhaltige Mobilität
- Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder Fußwege werden bevorzugt.
- Flugreisen werden nach Möglichkeit vermieden oder klimakompensiert.
- Bei gemeinschaftlichen Fahrten wird auf Fahrgemeinschaften geachtet.
- Bewusster Materialeinsatz
Bei der Beschaffung und Produktion von Vereinsmaterialien achtet FLINTA*stisch auf:
- regionale, faire und ökologische Herstellung,
- langlebige und reparierbare Produkte,
- nachhaltige Druckerzeugnisse (z. B. Recyclingpapier, umweltfreundliche Farben).
- Nachhaltiges Catering
Die Verpflegung bei Veranstaltungen ist möglichst:
- pflanzenbasiert,
- saisonal und regional,
- biologisch produziert,
- in Mehrweg- oder Großgebinden organisiert.
- Ethik in Finanzen und Kooperation
- Für Finanzgeschäfte bevorzugt der Verein sozial-ökologische Banken.
- Bei der Auswahl von Dienstleisterinnen und Partnerinnen achtet der Verein auf Umweltstandards, faire Arbeitsbedingungen und diskriminierungsfreie Strukturen.
Verbindlichkeit und Weiterentwicklung
Diese Leitlinie ist nicht rechtlich bindend, sondern Ausdruck des Selbstverständnisses des Vereins. Sie kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erweitert, angepasst oder konkretisiert werden. Ziel ist es, gemeinsam kontinuierlich an einem umwelt- und sozialverträglichen Vereinsleben zu arbeiten.
Anlage der Satzung: Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Präambel Der FLINTA* Brettspielverein FLINTA*stisch setzt sich für eine diskriminierungsfreie und wertschätzende Atmosphäre ein. Unser Verhaltenskodex definiert die Erwartungen an das Verhalten aller Mitglieder und Gäste, um einen respektvollen und sicheren Raum zu schaffen, in dem sich jede*r willkommen fühlt.
- 1 Respekt und Höflichkeit (1) Alle Mitglieder und Gäste begegnen einander mit Empathie, Respekt und Höflichkeit. Dabei erkennen sie an, dass Menschen aufgrund von Geschlechtsidentität, Herkunft, sozialer Stellung, Rassifizierung, sexueller und romantischer Orientierung, Körperform, Religion oder Behinderung unterschiedliche Erfahrungen von Diskriminierung machen. Unser gemeinsamer Anspruch ist es, diese Realitäten ernst zu nehmen und einen wertschätzenden sowie diskriminierungssensiblen Raum zu gestalten. (2) Diskriminierung, Belästigung und jegliche Form von Gewalt oder Mobbing werden nicht toleriert.
- 2 Inklusion und Offenheit (1) Der Verein schafft einen Raum, in dem alle FLINTA*-Personen willkommen sind und sich sicher fühlen können. Das gilt auch und ganz besonders für intersektional positionierte FLINTA*. (2) Die Teilhabe aller wird aktiv gefördert, insbesondere durch die Unterstützung neuer Mitglieder und Gäste.
- 3 Verhalten bei Veranstaltungen (1) Fair Play steht im Vordergrund: Wir spielen respektvoll und in einer positiven Atmosphäre. (2) Wir halten uns gemeinsam an die Regeln der Spiele und üben Geduld mit neuen Spieler*innen. (3) Wir sprechen Konflikte oder Missverständnisse respektvoll an.
- 4 Umgang mit Konflikten (1) Wir sprechen Konflikte offen und konstruktiv an. Bei Bedarf kann das Organisationsteam zum Vermitteln hinzugezogen werden. (2) Sollten Verstöße gegen den Verhaltenskodex festgestellt werden, behält sich der Verein vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zum Ausschluss aus dem Verein oder Veranstaltungen.
- 5 Verantwortung für die Gemeinschaft (1) Alle Mitglieder tragen dazu bei, eine freundliche, sichere und respektvolle Atmosphäre zu schaffen. (2) Verstöße gegen den Verhaltenskodex können dem Vorstand oder dem Organisationsteam gemeldet werden.
- 6 Einhaltung des Verhaltenskodex (1) Mit dem Beitritt zum Verein oder der Teilnahme an Veranstaltungen erkennen alle Beteiligten diesen Verhaltenskodex an.